Erwerbsminderung.

Volle Erwerbsminderungsrente.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Erfüllung der allgemeinen Wartezeit: 5 Jahre (60 Kaledermonate) mit Pflicht- oder freiwilligen Beitragszeiten.

Erfüllung der 3/5-Belegung: In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge.

Persönliche Voraussetzungen

Vorliegen von voller Erwerbsminderung: Wegen Krankheit oder Behinderung besteht auf nicht absehbare Zeit (mindestens 6 Monate) keine Möglichkeit unter den Bedigungen des allgmeinen Arbeitsmarkt täglich 3 Stunden oder mehr erwerbstätig zu sein.

Teilweise Erwerbsminderungsrente.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Erfüllung der allgemeinen Wartezeit: 5 Jahre (60 Kaledermonate) mit Pflicht- oder freiwilligen Beitragszeiten.

Erfüllung der 3/5-Belegung: In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge.

Persönliche Voraussetzung

Vorliegen von teilweiser Erwerbsminderung: Wegen Krankheit oder Behinderung besteht auf nicht absehbare Zeit (mindestens 6 Monate) keine Möglichkeit unter den Bedigungen des allgmeinen Arbeitsmarkt täglich 6 Stunden oder mehr jedoch mindestens 3 Stunden erwerbstätig zu sein.

Teilweise Erwerbsminderungsrente
bei Berufsunfähigkeit.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Geburtstag vor dem 02.01.1961.

Erfüllung der allgemeinen Wartezeit: 5 Jahre (60 Kaledermonate) mit Pflicht- oder freiwilligen Beitragszeiten.

Erfüllung der 3/5-Belegung: In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge.

Persönliche Voraussetzungen

Vorliegen von Berufsunfähigkeit: Wegen Krankheit oder Behinderung besteht auf nicht absehbare Zeit (mindestens 6 Monate) keine Möglichkeit im bisherigen maßgebenden Berufs 6 Stunden oder mehr erwerbstätig zu sein.

Volle Erwerbsminderungsrente
als Arbeitsmarktrente.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Erfüllung der allgemeinen Wartezeit: 5 Jahre (60 Kaledermonate) mit Pflicht- oder freiwilligen Beitragszeiten.

Erfüllung der 3/5-Belegung: In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge.

Persönliche Voraussetzungen

Vorliegen von teilweiser Erwerbsminderung: Wegen Krankheit oder Behinderung besteht auf nicht absehbare Zeit (mindestens 6 Monate) keine Möglichkeit unter den Bedigungen des allgmeinen Arbeitsmarkt täglich 6 Stunden oder mehr jedoch mindestens 3 Stunden erwerbstätig zu sein.

Vorliegen von Arbeitslosigkeit.