Volle Erwerbsminderungsrente.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Erfüllung der allgemeinen Wartezeit: 5 Jahre (60 Kaledermonate) mit Pflicht- oder freiwilligen Beitragszeiten.
Erfüllung der 3/5-Belegung: In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge.
Persönliche Voraussetzungen
Vorliegen von voller Erwerbsminderung: Wegen Krankheit oder Behinderung besteht auf nicht absehbare Zeit (mindestens 6 Monate) keine Möglichkeit unter den Bedigungen des allgmeinen Arbeitsmarkt täglich 3 Stunden oder mehr erwerbstätig zu sein.
Teilweise Erwerbsminderungsrente.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Erfüllung der allgemeinen Wartezeit: 5 Jahre (60 Kaledermonate) mit Pflicht- oder freiwilligen Beitragszeiten.
Erfüllung der 3/5-Belegung: In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge.
Persönliche Voraussetzung
Vorliegen von teilweiser Erwerbsminderung: Wegen Krankheit oder Behinderung besteht auf nicht absehbare Zeit (mindestens 6 Monate) keine Möglichkeit unter den Bedigungen des allgmeinen Arbeitsmarkt täglich 6 Stunden oder mehr jedoch mindestens 3 Stunden erwerbstätig zu sein.
Teilweise Erwerbsminderungsrente
bei Berufsunfähigkeit.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Geburtstag vor dem 02.01.1961.
Erfüllung der allgemeinen Wartezeit: 5 Jahre (60 Kaledermonate) mit Pflicht- oder freiwilligen Beitragszeiten.
Erfüllung der 3/5-Belegung: In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge.
Persönliche Voraussetzungen
Vorliegen von Berufsunfähigkeit: Wegen Krankheit oder Behinderung besteht auf nicht absehbare Zeit (mindestens 6 Monate) keine Möglichkeit im bisherigen maßgebenden Berufs 6 Stunden oder mehr erwerbstätig zu sein.
Volle Erwerbsminderungsrente
als Arbeitsmarktrente.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Erfüllung der allgemeinen Wartezeit: 5 Jahre (60 Kaledermonate) mit Pflicht- oder freiwilligen Beitragszeiten.
Erfüllung der 3/5-Belegung: In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge.
Persönliche Voraussetzungen
Vorliegen von teilweiser Erwerbsminderung: Wegen Krankheit oder Behinderung besteht auf nicht absehbare Zeit (mindestens 6 Monate) keine Möglichkeit unter den Bedigungen des allgmeinen Arbeitsmarkt täglich 6 Stunden oder mehr jedoch mindestens 3 Stunden erwerbstätig zu sein.
Vorliegen von Arbeitslosigkeit.