Grundlage einer Beratung, Antragstellung sowie für die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens, eines Widerspruchsverfahrens oder eines Rechtsmittelverfahrens (Klage und Berufung) ist der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung.
Höhe der Vergütung
Die Höhe der Vergütung wird über diese Kriterien bewertet: